Endodontie im Überweisungsauftrag in Königstein im Taunus

Spezialisierte Behandlung – strukturierte Rücküberweisung

Unsere Zahnarztpraxis in Königstein im Taunus ist auf zahnerhaltende Endodontie spezialisiert.

 

Wir übernehmen komplexe Wurzelkanalbehandlungen und Revisionsfälle im klar definierten Überweisungsauftrag und überweisen Ihre Patientinnen und Patienten

nach Abschluss der Behandlung selbstverständlich zurück - das garantieren wir.

 

Ziel ist eine strukturierte Zusammenarbeit – Hand in Hand mit der überweisenden Praxis.



Spezialisierte Endodontie als Tätigkeitsschwerpunkt

Der Schwerpunkt unserer Praxis liegt im Bereich der modernen Endodontie.

 

Ein erheblicher Anteil unserer täglichen Behandlungen entfällt auf:

Die Kombination aus OP-Mikroskop, digitaler Volumentomographie, maschineller Aufbereitung, ultraschallaktivierter Spültechnik und strukturierter Dokumentation ermöglicht eine präzise Behandlung komplexer Fälle - mit garantierter Rücküberweisung Ihrer Patientinnen und Patienten.



Klare Abgrenzung – sichere und garantierte Rücküberweisung

Wir behandeln ausschließlich im Rahmen des erteilten Überweisungsauftrags.
Weitere Leistungen erfolgen nur nach Rücksprache.

 

Nach Abschluss der endodontischen Therapie erfolgt in Form unseres Arztbriefes:

Eine weitergehende Behandlung findet durch uns nicht statt sondern ausschliesslich in der zuweisenden Praxis!



Typische Überweisungsindikationen

  • persistierende apikale Läsionen
  • nicht auffindbare Kanalstrukturen (z.B. 4.Kanal MB-2 bei oberen Molaren)
  • komplexe Wurzelanatomie
  • stark gekrümmte Kanäle


Endodontische Überweisungen im Hochtaunuskreis

Unsere Praxis in Königstein im Taunus kooperiert mit überweisenden Kolleginnen und Kollegen aus dem Hochtaunuskreis –

darunter Bad Soden, Kronberg, Oberursel, Kelkheim und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.


Häufige Fragen zur Endodontischen Überweisung an uns

Wird mein Patient nach der Behandlung an mich zurücküberwiesen?

Ja, immer - garantiert!

Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Rahmen des definierten Überweisungsauftrags.

Nach Abschluss der endodontischen Therapie wird der Patient zur weiteren Betreuung selbstverständlich an die überweisende Praxis zurücküberwiesen.

Eine eigenständige Weiterbehandlung außerhalb des Auftrags findet nicht statt. Die langfristige Patientenbindung verbleibt vollständig bei der Hauszahnarztpraxis.

Welche Fälle übernehmen Sie im Überweisungsauftrag?

Wir übernehmen primär komplexe Wurzelkanalbehandlungen, Revisionsbehandlungen sowie diagnostisch anspruchsvolle Fälle.

Dazu gehören stark gekrümmte Kanäle, obliterierte Systeme, Perforationen oder persistierende apikale Läsionen.

Auch unklare Schmerzfälle können differenzialdiagnostisch abgeklärt werden.

Die Indikation wird vor Behandlungsbeginn transparent abgestimmt.

Welche technische Ausstattung kommt zum Einsatz?

Die Behandlung erfolgt unter OP-Mikroskop mit hoher Vergrößerung und optimaler Ausleuchtung.

Bei komplexer Anatomie ergänzen wir die Diagnostik durch digitale Volumentomographie (DVT).

Moderne maschinelle Aufbereitungssysteme, ultraschallaktivierte Spülprotokolle und – falls indiziert – laserunterstützte Desinfektion unterstützen eine gründliche Kanalaufbereitung.

Eine fotodokumentierte Behandlungsführung schafft zusätzliche Transparenz und wird der zuweisenden Praxis per Arztbrief und gern im persönlichen Gespräch zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Kommunikation und Dokumentation?

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie einen strukturierten Befundbericht als Arztbrief inklusive aller relevanter Röntgen-, DVT- und OP-Mikroskop-Aufnahmen.

Der Therapieverlauf wird nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf telefonisch besprochen.

Unser Ziel ist eine kollegiale Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Rückfragen sind jederzeit willkommen.

Ist eine direkte fachliche Rücksprache möglich?

Ja. Gerade bei komplexen Fällen ist der direkte kollegiale Austausch sinnvoll und ausdrücklich erwünscht.

Wie wird die endodontische Behandlung abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach GOZ unter Berücksichtigung des individuellen Behandlungsaufwands.

Patientinnen und Patienten werden vor Beginn transparent über die voraussichtlichen Kosten mit einem individuellen Behandlungsplan informiert.

Private Versicherungen und private Zusatzversicherungen können die Kosten vollständig übernehmen - abhängig vom gewählten Versicherungstarif.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der überweisenden Praxis.